Externer Datenschutz

Datenschutz ist nicht gerade ein beliebtes Thema, daher kümmern wir uns gerne um den Datenschutz in Ihrem Unternehmen. Von schlanken Lösungen für Einzelkämpfer bis zu einer umfassenden Betreuung mit Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten. Wir finden für Sie die passende Lösung - kontaktieren Sie uns gerne.


Externer Datenschutz - Leistungsstufen und Preise


Stufe 1 

(Bronze)

Stufe 2 

(Silber)

Stufe 3 

(Gold)

Erstanalyse per Onlinefragebogen

Erstanalyse per Onlinefragebogen

persönliche Erstanalyse vor Ort oder per Videokonferenz

Bereitstellung individualisierter Datenschutzdokumentation 

Bereitstellung individualisierter Datenschutzdokumentation


Datenschutzbeauftragter: nein

Datenschutzbeauftragter: nein

Datenschutzbeauftragter: ja

jährliche Aktualisierung der Dokumentation

jährliche Aktualisierung der Dokumentation

jährliche Aktualisierung der Dokumentation

Anbindung an News- und Alarmierungsdienst für datenschutzrechtlich- und IT-sicherheitsrelevante Meldungen

Anbindung an News- und Alarmierungsdienst für datenschutzrechtlich- und IT-sicherheitsrelevante Meldungen

Anbindung an News- und Alarmierungsdienst für datenschutzrechtlich- und IT-sicherheitsrelevante Meldungen

jährlich aktualisierte Schulungsvideos

jährlich aktualisierte Schulungsvideos

persönliche Mitarbeiterschulung vor Ort oder per Videokonferenz

jährliche interne Kontrolle per Onlinefragebogen

jährliche interne Kontrolle per Onlinefragebogen

persönliche interne Kontrolle vor Ort

persönliche Betreuung per Mail

persönliche Betreuung per Mail und Telefon

persönliche Betreuung per Mail, Telefon und vor Ort

Zugang zum Kundenportal

Zugang zum Kundenportal

Zugang zum Kundenportal

Datenschutzsiegel für Webseite

Datenschutzsiegel für Webseite

Datenschutzsiegel für Webseite

geeignet für Freiberufler und Einzelunternehmen bis 2 Mitarbeiter ohne Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten

geeignet für kleine Unternehmen unter 20 Mitarbeiter ohne besonderes Risiko oder Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten

geeignet für Unternehmen über 20 Mitarbeiter mit Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten oder besonderem Risiko

 



einmalige Set-Up-Gebühr: 

484,00 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer)

Monatliche Pauschale:

51,52 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer)

einmalige Set-Up-Gebühr:
484,00 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer)
Monatliche Pauschale:
91.58 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer)

keine Set-Up-Gebühr:

Monatliche Pasuchale:

212,58 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer)

Risikozuschlag*:

80,66 Euro (zzgl. Mehrwertsteuer)

* Risikozuschlag gilt für Unternehmen exponierter Branchen, welche ein hohes Risiko aufweisen, wie z.B. Gesundheitswesen, Inkassounternehmen, Auftragnehmer einer Auftragsverarbeitung u.Ä.


FAQ

Wieso wird unter Stufe 3 keine Datenschutzdokumentation bereitgestellt? 

Die Stufe 3 umfasst Unternehmen, welche aufgrund gesetzlicher Regelungen einen Datenschutzbeauftragten bestellen müssen oder ein besonderes Risiko aufgrund ihres Geschäftsfeldes aufweisen. Diese Unternehmen sind eher im Fokus von Aufsichtsbehörden und sollten daher ein umfassendes Datenschutzmanagementsystem mit entsprechenden Datenschutzprozessen implementieren. Da die Konzeption und Implementierung eines solchen Managementsystems zeit- und kostenintensiv ist, bilden wir dies nicht innerhalb der Pauschalen zum externen Datenschutz ab. Natürlich unterstützen wir Sie gerne bei der Implementierung eines Datenschutzmanagementsystems. Weitere Informationen finden Sie hier


Was bedeutet "besonderes Risiko"?

Ein besonderes Risiko liegt in unserem Verständnis immer dann vor, wenn ein Unternehmen aufgrund seines Geschäftsfeldes exponierter für bestimmte Risiken wie Aufsichtsprüfungen, Abmahnungen oder Betroffenenanfragen ist. Ein besonderes Risiko geht immer mit einem Mehraufwand im externen Datenschutz einher, z.B. für die Unterstützung bei der Umsetzung von Betroffenenrechten, bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden oder bei der Prüfung von datenschutzrechtlichen Sachverhalten und Verträgen. 


Was bedeutet "Bestellpflicht des Datenschutzbeauftragten"?

Gemäß §38 Abs. 1 S. 1 BDSG-neu haben Verantwortliche immer dann einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, wenn "mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten" beschäftigt sind. Wenn ein Verantwortlicher Daten verarbeitet, welche eine Datenschutzfolgeabschätzung notwendig machen oder personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung, der anonymisierten Übermittlung oder für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung verarbeitet werden, ist unabhängig von der Anzahl der Personen ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen.


Aus Artikel 37 DSGVO ergibt sich eine Bestellpflicht für Behörden und öffentliche Stellen (mit Ausnahme von Gerichten soweit sie im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit handeln), für Verantwortliche, deren Tätigkeiten im Kern eine umfangreiche regelmäßige und systematische Überwachung von betroffenen Personen erforderlich machen sowie für Verantwortliche, deren Kerntätigkeit die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Artikel 9 DSGVO (z.B. Gesundheitsdaten) bzw. Artikel 10 (Daten über Verurteilungen und Straftaten) DSGVO erfordert. 


Wieso gibt es in Stufe 3 einen Risikoaufschlag?

Der Risikoaufschlag ist nur von Unternehmen zu entrichten, welche ein besonderes Risiko aufweisen (siehe oben) und deckt den Mehraufwand ab, welcher durch dieses Risiko im externen Datenschutz entsteht. 


Was ist das Kundenportal?

Im Kundenportal werden alle Dokumente des Datenschutzmanagements für Sie dauerhaft zum Abruf bereitgestellt. Ebenso ermöglicht es einen Datentransfer von großen Datenmengen, so dass Sie diese sicher und komfortabel mit uns austauschen können. 


Was ist das Datenschutzsiegel?

Das Datenschutzsiegel erhalten Sie je nach Stufe in Bronze, Silber und Gold und können dies für Werbezwecke auf Ihrer Webseite oder anderen Medien verwenden.