Hinweisgeberschutz

 

Keinen Bock auf Hinweisgeber? Wir schon! 

Wir kümmern uns um den Hinweisgeberschutz und Sie kümmern sich um Ihr Kerngeschäft.


Am 02.07.2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Dass bedeutet, dass Unternehmen ab 250 Mitarbeiter unverzüglich und Unternehmen mit 50 - 249 Mitarbeitern bis zum 17.12.2023 eine interne Meldestelle für Hinweise durch Hinweisgeber einrichten müssen. Aber keine Panik - wir haben einen Plan für Sie.


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